Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge und heranwachsende Täter. Neben dem allgemeinen Strafrecht und der Strafprozessordnung ist hier das Jugendgerichtsgesetz zu beachten. Hier gibt es viele Besonderheiten in der Vorgehensweise und in den Verteidigungsansätzen. Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden unterscheidet sich, durch die vorgegebenen Gesetze, erheblich von dem Vorgehen bei Erwachsenen. Hier ist es wichtig, dass man als Verteidiger *in die Besonderheiten kennt und weiß mit welchen „Instrumenten“ man arbeiten muss und kann. Durch jahrelange Erfahrung und einem großen Interesse an diesem Rechtsgebiet sind Sie bei mir sehr gut aufgehoben, wenn ihnen als Jugendlicher oder Heranwachsender eine Straftat vorgeworfen wird.